|
||||||||||||||||||||||||||
Home | Startseite Neuseeland | Suche | Tell a friend | Mitgliedsbereich | Link zu uns | Impressum | Kontakt | |
||||||||||||||||||||||||||
|
Stipendium
Ranke-Heinemann Studienstiftung Die Ranke-Heinemann Studienstiftung wurde sowohl zur Förderung von Studienaufenthalten in Down Under, als auch zum Ausbau der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Australien/Neuseeland und Deutschland/Österreich ins Leben gerufen. Sie hat einen Stiftungsfonds aufgebaut, der es ihr ermöglicht, eine große Anzahl an Stipendienprogrammen auszuschreiben. Die Förderungen umfassen die Übernahme von Studiengebühren für besonders begabte Studierende sowie Zuschüsse zu Flügen und Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus werden Stipendien zur Absolvierung von Sprachdiplomen (u.a. TOEFL und IELTS) ausgeschrieben. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Stipendien, die von der Studienstiftung vergeben bzw. von dieser verwaltet werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Unterseite Finanzierung in dem Menüpunkt Universitäten. Interviews mit Stipendiaten unseres Institutes finden Sie in unserem Ranke-Heinemann Magazin. 2012: University of Canterbury: Study Abroad AwardFörderungsgarantie von 180 Euro für alle vom Institut betreuten StudierendenRanke-Heinemann VollstipendiumRanke-Heinemann TeilstipendiumRanke-Heinemann Reisekostenstipendium 2012: University of Canterbury: Study Abroad Award Für 2012 schreibt die University of Canterbury den International Mobility Inbound Study Abroad Award aus. Das Stipendienprogramm richtet sich an internationale Studierende, die sich im Jahr 2012 für ein oder zwei Study Abroad Semester an der University of Canterbury einschreiben. Die Stipendienhöhe liegt bei max. 5.000 NZ$. Bewerbungsvoraussetzungen:
Max. 5.000 NZ$. Bewerbungsprozess: Die Bewerbung für das Stipendium erfolgt automatisch über die Bewerbung für das Study Abroad Programm, soweit der Student die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt. Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist für ein Study Abroad Programm im ersten Semester (Feb-Juni) ist der 1. November und für das zweite Semester (Juli-Nov) der 1. Mai. Ihre Bewerbungsunterlagen sollten min. 15 Tage vor Bewerbungsfrist beim Institut Ranke-Heinemann eingereicht werden. Förderungsgarantie von 180 Euro für alle vom Institut betreuten Studierenden Ob Sie einen kostenlosen Sprachnachweis für Ihr Studium in Down Under (DAAD, Abiturzeugnis usw.) einreichen oder einen kostenpflichtigen IELTS bzw. TOEFL Test absolvieren, alle vom Institut betreuten Studierenden erhalten eine garantierte Förderung in Höhe von 180 € nach Studienantritt in Australien oder Neuseeland. Wir empfehlen unseren Studierenden, diesen Betrag zu nutzen, eines der weltweit anerkannten Zertifikate zu absolvieren und damit durch die nachgewiesene Qualifikation zusätzlich ihre Chancen auf dem globalen Arbeitsmarkt zu verbessern. Voraussetzungen
Ranke-Heinemann Vollstipendium Studierende, die durch das Institut Ranke-Heinemann betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, sich für ein Vollstipendium zu bewerben, das ihnen einen Studienaufenthalt in Australien bzw. Neuseeland finanziell erleichtert. Die Förderung umfasst die Studiengebühren für ein Semester. Sowohl Undergraduate- als auch Postgraduatestudiengänge werden gefördert. Voraussetzungen
Bewerbung Die Bewerbung für das Vollstipendium erfolgt zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). Fehlende Dokumente können bis zu dem jeweiligen Stichtag nachgereicht werden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zu dem entsprechenden Stichtag vollständig vorliegen. Eine Bewerbung für das Stipendium ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Da Sie einen Studienplatz nachweisen müssen, ist es ratsam, den Bewerbungsprozess um einen Studienplatz wesentlich früher als an dem angegebenen Stichtag für die Stipendienbewerbung zu beginnen. Eine Vergabe des Stipendiums erfolgt nur an Kandidaten, die keine andere Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten (Der Nachweis muss zum Stipendienantritt erfolgen). Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die zu den folgenden Stichtagen bei dem Institut Ranke-Heinemann eingegangen sind (es gilt das Datum des Poststempels):
Ranke-Heinemann Teilstipendium Das Institut Ranke-Heinemann vergibt Teilstipendien als Zuschüsse, um qualifizierten Studierenden aller Fachrichtungen einen Studienaufenthalt in Australien bzw. Neuseeland finanziell zu erleichtern. Die Förderung umfasst den Betrag von EUR 800,-- als einmalige Auszahlung vor Studienantritt. Sowohl Undergraduate- als auch Postgraduatestudiengänge werden gefördert. Voraussetzungen
Bewerbung Die Bewerbung für das Teilstipendium erfolgt zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). Fehlende Dokumente, mit Ausnahme der CoE, können bis zu dem jeweiligen Stichtag nachgereicht werden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zu dem entsprechenden Stichtag vollständig vorliegen. Im Fall einer Stipendienzusage, ist die CoE bis zum Stipendienantritt nachzureichen. Eine Bewerbung für das Stipendium ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die zu den folgenden Stichtagen bei dem Institut Ranke-Heinemann eingegangen sind (es gilt das Datum des Poststempels):
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie ca. 2 Wochen nach Ablauf der Stichtage von uns benachrichtigt. Wichtig: Lediglich Stipendiaten werden von uns über den Erfolg Ihrer Bewerbung benachrichtigt, bei nicht erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie keine weitere Mitteilung. Ranke-Heinemann Reisekostenstipendium Gewinnen Sie einen Flug zu Ihrem Studienort mit dem Ranke-Heinemann ReisekostenzuschussBewerber, die durch uns betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu gewinnen. Sie werden automatisch berücksichtigt mit dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Der Zuschuss umfasst die Flugkosten zu Ihrem Studienort bis maximal 1000 Euro als einmalige Auszahlung. Hierbei kann der Flug nach Belieben durch den Studierenden gestaltet werden (Airline, Stop-Over, Gabelflug, Round the World Ticket). Für das Jahr 2010 werden 5 Zuschüsse gewährt (2 Zuschüsse für Studienbeginn im ersten Halbjahr 2010, 3 Zuschüsse für Studienbeginn im zweiten Halbjahr 2010). Da bereits zahlreiche Förderungsmöglichkeiten bestehen, die entweder leistungs- oder einkommensabhängig vergeben werden, hat sich das Institut bei den Reisekostenzuschüssen für eine Vergabe per Losverfahren entschieden. Es ist dabei unerheblich, für welches Studienprogramm Sie sich entscheiden (beachte Mindeststudiendauer), ob Sie noch andere Förderungen erhalten oder ob Sie in Australien bzw. Neuseeland studieren möchten. Voraussetzungen
Bewerbung Zu den folgenden Stichtagen müssen die Studienplätze nachgewiesen werden: Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie bis zum 5. Februar respektive bis zum 5. Juli benachrichtigt. Wichtig: Nur erfolgreiche Bewerber werden von uns über den Erhalt des Zuschusses benachrichtigt. |
|
||||||||||||||||||||||||
Gute Gründe für eine Studienplatzbewerbung über unser Sekretariat! | ||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||